Leichte vierrädrige Straßen-Quads mit einer Nenndauerleistung/Nutzleistung von nicht eine größere anzahl wie 4 kW des weiteren vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge mit einer Nenndauerleistung/Nutzleistung von nicht eine größere anzahl denn 6 kW, jeweilig mit nicht etliche als zwei Sitzplätzen, einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr denn 45 stundenkilometer,... https://fahrschule97236.thekatyblog.com/31245926/5-einfache-fragen-Über-copyright-machen-kaiserslautern-beschrieben